02. Feb 2023
EE.SH-Kommentar zur EU-Notfall-VO
Zum Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der so genannten EU-Notfallverordnung sagt Holger Arntzen, Windenergie-Experte der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein EE.SH:
„In Schleswig-Holstein wurde mit den Regionalplänen Windenergie bereits vor der EU-Notfallverordnung der Grundstein für einen Windenergie-Ausbau gelegt, der alle Interessen sorgfältig abwägt: Natur- und Landschaftsschutz, die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner und die Energiewende. Es ist nur folgerichtig, dass in diesen Gebieten jetzt die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen soll.
Aus den Erfahrungen in Schleswig-Holstein wissen wir: die Energiewende lässt sich nur umsetzen, wenn Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Politik an einem Strang ziehen. Gesetzliche Hürden zu verkleinern, wie es jetzt geschieht, ist wichtig, aber wir wollen weiterhin die Menschen wirklich überzeugen, dass jeder und jede einzelne an der Energiewende mitwirken kann, sei es durch fossilfreie Mobilität, energetische Sanierung des eigenen Hauses oder durch die Beteiligung an einem Bürgerenergie-Projekt.
Als Netzwerkagentur Erneuerbare Energien haben wir selbst in Zusammenarbeit mit regionalen Unternehmen einen Leitfaden Bürgerwindpark herausgegeben und beraten Interessierte gern zu entsprechenden Projekten.“
Kontakt: hrntzn-shd