16. Jan 2023
Landesförderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger neu aufgelegt - Anträge können ab 16.01.2023 gestellt werden
Das Landesförderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und
Bürger wurde neu aufgelegt. Es besteht aus der „Förderrichtlinie nicht-fossile
Heizsysteme“ und der „Förderrichtlinie steckerfertige PV-Balkonanlagen“.
Anträge können ab 16.01.2023 im Service-Portal des Landes online gestellt
werden.
Gefördert werden Wärmepumpen (bis 2000 Euro), Solarkollektoranlagen (bis 900 Euro), Anschluss an ein Wärmenetz (bis 500 Euro) und Biomasseheizungen (bis 900 Euro), außerdem die Anschaffung von steckerfertigen PV-Balkonanlagen (bis 200 Euro).
Insgesamt darf die Förderung 50% der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.
Hier finden Sie die Förderrichtlinien und ein FAQ.